Recruify
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der Recruify GmbH („Recruify“) im Rahmen der Vermittlung von Personal an einen Auftraggeber (“Kunde”). 

1.2. Recruify erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.

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2. Leistungsumfang

2.1. Im Rahmen des Permanent Placement rekrutiert, präsentiert und vermittelt Recruify Kandidaten mit dem Ziel der Beschäftigung beim Kunden. Dabei führt Recruify ein erstes Auswahlverfahren und eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden genannten Anforderungen durch und präsentiert dem Kunden geeignete Kandidaten. Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden. Die von Recruify zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten oder von Dritten (z.B. früheren Dienstgebern). Recruify übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente.  

2.2. Zusätzliche vertragliche Pflichten von Recruify im Rahmen des Relocation Services werden durch die gewählten Leistungspakete des Auftraggebers, den darin enthaltenen Preisen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers bestimmt.

2.3. Eine Vertretung des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers durch Recruify bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers beinhalten, schließt Recruify aus, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.4. Recruify führt keine Rechtsberatung durch. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass rechtliche Auskünfte nur unverbindliche Ratschläge und Empfehlungen sind.

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3. Vertragsabschluss

3.1. Angebote von Recruify sind unverbindlich.

3.2. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden oder der Auftragsbestätigung von Recruify zustande: 

  • spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von Recruify.
  • jedenfalls aber durch die Einstellungszusage des Kunden oder die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung eines von Recruify vermittelten Kandidaten beim Kunden zustande.

3.3. Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich mitzuteilen; dies gilt ebenso für den Fall des Entzugs oder Wegfalls der Gewerbeberechtigung.

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4. Entgelt und Honoraranspruch

4.1. Der Honoraranspruch von Recruify entsteht im Ausmaß von 50% bei Erteilung der Einstellungszusage an den von Recruify vorgeschlagenen Kandidaten und im Ausmaß von weiteren 50% bei Dienstantritt des Mitarbeiters. Dies gilt auch dann, wenn

  • der Vertrag zwischen Recruify und dem Kunden zum Zeitpunkt der Einstellungszusage und/oder des Dienstantritts nicht mehr aufrecht ist,
  • die (selbständige oder unselbständige) Beschäftigung eines von Recruify vorgestellten Kandidaten über einen Dritten erfolgt,
  • ein von Recruify vorgestellter Kandidat für eine andere Position als jene, für die er ursprünglich vorgestellt wurde, direkt oder über einen Dritten eingestellt bzw. (selbständig oder unselbständig) beschäftigt wird.

4.2. Für den Fall, dass der Kunde mit einem von Recruify namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens des Kandidaten ein Vertragsverhältnis eingeht, hat der Kunde ebenfalls ein Honorar in oben genannter Höhe an Recruify zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, Recruify unverzüglich über die Zusage zu informieren und das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) zur Ermittlung des Honorars bekannt zu geben. Das Entgelt wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonstwie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (z.B. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung durch ein drittes Unternehmen) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.

4.3. Die Höhe des jeweiligen an Recruify zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung von Recruify. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von Recruify erteilt, so kann Recruify jenes Honorar geltend machen, das den üblichen, angemessenen Konditionen von Recruify entspricht. Der Berechnung des Honorars wird das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) für Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4. Hat sich ein von Recruify vorgeschlagener Kandidat bereits selbständig beim Kunden beworben oder wurde dieser Kandidat bereits über einen Dritten dem Kunden vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, Recruify unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. Recruify wird in diesem Falle hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt keine Information an Recruify oder wünscht der Kunde die weitere Abwicklung durch Recruify und kommt es zu einer Einstellung oder Beschäftigung eines von Recruify vorgeschlagenen Kandidaten beim Kunden (direkt oder über einen Dritten) innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des jeweiligen Kandidaten durch Recruify, ist Recruify berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich zu den in diesem Absatz genannten Zwecken, Recruify umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbrutto- bzw. Jahresbruttozielentgelt bekannt zu geben.

4.5. Das Honorar von Recruify beinhaltet keine Kosten für Vertragserrichtungs-, Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten. Derartige Leistungen sind vom Kunden direkt zu beauftragen und zu bezahlen. Zusätzliche, auf Wunsch des Kunden geschaltete Inserate und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet.

4.6. Der Honoraranspruch für zusätzliche angebotene Leistungen im Rahmen des Relocation Services entsteht bei der jeweiligen Auftragserfüllung bzw. -beendigung. Wann ein Auftrag als beendet gilt, richtet sich nach dem jeweils im Vertrag vereinbarten. 

Zusätzliche Aufwände, welche durch die vertraglich festgelegte Leistung nicht umfasst sind (z.B. Übermittlung von Zeiterfassungsdaten in nicht elektronisch bearbeitbarem Format und die nachträgliche Adaption von Abrechnungen auf Kundenwunsch), werden gesondert auf Stundenbasis verrechnet.

4.7. Fremdkosten (z.B. Inseratenschaltung) müssen, soweit nicht anders vereinbart, nach Vorlage entsprechender Belege umgehend zurückerstattet werden. Erbringt Recruify zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, wird der entsprechende Aufwand nach Zeit vergütet. Für derartige Leistungen wird ein Stundenhonorar laut gültiger Preisliste (ausgenommen etwaiger Übersetzungs- oder Dolmetschkosten) verrechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist. 

4.8. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber befreit diesen nicht von der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigterweise kündigt. In diesem Fall steht Recruify  jedoch für die bis dahin geleisteten Leistungen ein anteiliges Honorar zu.

‍Garantie/Ersatzleistung

Für Personalvermittlungen, gewährt Recruify eine Ersatz-Garantie in Form von Ersatzbesetzungen, d.h., wird das Dienstverhältnis mit einem von Recruify vorgeschlagenen Kandidaten und vom Auftraggeber in einem fixen Dienstverhältnis beschäftigten Mitarbeiter innerhalb von einem Monat ab Entscheidung für den Kandidaten, aus welchen Gründen auch gelöst, besetzt Recruify diese Stelle einmalig ohne weitere Honorarberechnung nach.

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5. Zahlungsbedingungen

5.1. Das Entgelt ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von Recruify zu überweisen. Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 8 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. Recruify ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.

5.2. Recruify ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches Recruify bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.

5.3. Werden von Recruify verschiedene Leistungen (insb. im Rahmen des Relocation Service) angeboten, so behält sich Recruify vor, die bei Erledigung der einzelnen Teilleistungen, jeweils auf diese Teilleistung entfallenden Honorarbeträge zur Zahlung vorzuschreiben.

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6. Pflichten des Auftraggebers/Mitwirkungspflichten

6.1. Der Auftraggeber wirkt bei der Vertragserfüllung mit, indem er alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig Recruify zur Verfügung stellt. Recruify teilt dem Auftraggeber zuvor mit, welche Unterlagen, Dokumente und Informationen für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlich sind.

6.2. Recruify haftet nicht für Versäumnisse und Folgen, die auf das Fehlen von notwendigen und vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Informationen sowie durch nicht eingehaltene Termine des Auftraggebers oder des Dienstleistungsempfängers zurückzuführen sind.

6.3. Alle dem Auftraggeber von Recruify zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen dienen ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages. Eine Weiterleitung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Recruify gestattet.

6.4. Übermittelte personenbezogenen Daten von Bewerbern dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die daraus resultierende Zeit verarbeitet werden. Nach Beendigung des Zwecks sind die Daten unverzüglich zu löschen. Der Kunde erklärt, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 ergriffen hat und dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.

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7. Beendigung der Vertragsbeziehung

7.1. Der einzelne Vermittlungsauftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten (z.B. Inseratskosten oder Rekrutierungsaufwand) sind Recruify ohne Abzug zu erstatten (vgl. Punkt 4.).

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8. Haftung

8.1. Recruify wählt die Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden sorgfältig aus (vgl. Punkt 2). Der Kunde prüft im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Eignung des Kandidaten in seinem eigenen Verantwortungsbereich. 

8.2. Recruify haftet im Falle des Abschlusses eines (freien) Dienstvertrages nicht für die getroffene Wahl des Kunden, für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung oder einen bestimmten Arbeitserfolg. Recruify kann auch keine Haftung für das Vorliegen der arbeits‑ und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um in Österreich oder in sonstigen Einsatzländern arbeiten zu dürfen, übernehmen.

8.3. Recruify übernimmt keine Haftung für irgendwelche Eigenschaften von vorgeschlagenen Wohnungen oder Schulen und dgl. Ebenso haftet Recruify nicht bei Nichteinhaltung von Fristen seitens der Behörden bzw. zeitgerechten Verlängerungsfristen bei Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, sofern es keinen ausdrücklichen Auftrag zum Monitoring gab.

8.4. Weiters übernimmt Recruify keinerlei Haftung für im Zuge der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Relocation entstandene gesetzlichen Abgaben (Einzahlungsaufforderungen, Maklerprovisionen bei Immobilienkauf sowie sonstige Honorare für Übersetzungen, Notariats- oder Rechtsanwaltstätigkeiten, allfällige Prüfungs-, Umschreib- oder sonstige Gebühren). Diese sind von den jeweiligen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners beauftragten Institutionen direkt an den Vertragspartner zur Bezahlung vorzuschreiben. Weiters haftet Recruify nicht für die Rückzahlung allfällig erlegter Kautionen.

8.5. Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte (z.B. Spedition, Energielieferant, Handwerker) sind vom Auftraggeber direkt gegen diese Dritte geltend zu machen. Recruify  haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung.

Recruify haftet dem Kunden nur insoweit als Recruify bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar war. Die Haftung von Recruify für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von Recruify ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, welches Recruify gemäß dem Angebot gebührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönaleverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen gelten nicht für von Recruify verursachte Personenschäden. Allfällige Schäden sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust (i) unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Kenntnis, schriftlich an Recruify zu melden und (ii) binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen.

9. Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung

9.1. Recruify und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt unbefristet auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitskräften an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zu halten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Recruify befinden sich in der Datenschutzerklärung von Recruify, die der Kunde zur Kenntnis nimmt. 

9.3. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von Recruify angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege, mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch Recruify ausdrücklich einverstanden.

9.4. Soweit Recruify dem Kunden personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern oder Kandidaten übermittelt oder der Kunde solche Daten von Bewerbern oder Kandidaten verarbeitet, hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von Recruify an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als (i) die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten bzw. (ii) die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.

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10. Allgemein

10.1. Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

10.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner möglichst nahekommt.

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11. Gleichbehandlung und Fairness

Sowohl Recruify als auch der Kunde verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Kandidaten aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

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12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Recruify ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen des Kunden entweder von Recruify ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Für Streitigkeiten zwischen Recruify und dem Kunden wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für 1090 Wien vereinbart. Recruify ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Kunden zu klagen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.

12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

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Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form bezieht sich auf sämtliche Geschlechter.

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Stand: Juli 2025

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